Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jens Wilsdorf UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle zwischen Jens Wilsdorf UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden Auftragnehmer) und dem Kunden geschlossenen Verträgen. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die AGB haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen im Einzelfall schriftlich zu.
(2) Die Regelungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher nach § 13 BGB oder einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt.
(3) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(4) Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform nach § 126b BGB.
(5) Der Kunde versichert bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu haben.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Vertragsschluss; Änderung des Leistungsgegenstandes
(1) Etwaige Angebote des Auftragnehmers auf der Website oder auf anderen Werbeträgern stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird durch die beworbenen Leistungen aufgefordert, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages an den Auftragnehmer abzugeben.
(2) Vor Erstellung eines Angebotes durch den Auftragnehmer findet in Form eines Telefonats oder einer Videokonferenz ein Erstberatungsgespräch statt. Auf § 5 Abs.2 wird verwiesen. Nach dem Erstberatungsgespräch unterbreitet der Auftragnehmer dem Kunden ein verbindliches Angebot in Textform.
(3) Die Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt in Textform, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Auftragnehmer ist 14 Tage an das Angebot gebunden. Verstreicht diese Frist ohne Annahme durch den Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein neues Angebot zu unterbreiten.
(5) Die Parteien sind berechtigt, jederzeit eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsgegenstandes oder des Leistungsumfangs zu vereinbaren. Diese Vereinbarung bedarf der Textform. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch etwaige voraussichtliche Leistungszeiten verschieben können und eine Anpassung des Honorars erfolgen kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Änderung oder Erweiterung unter Aufrechterhaltung des bisherigen Vertrages abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang, Leistungszeiten
(1) Der Kunde erhält nach der Annahme des Angebots eine Auftragsbestätigung. Der Leistungsumfang und das Leistungsziel des Vertrages ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer sowie die von dem Auftragnehmer beauftragten Dritten nur zu der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und berechtigt sind. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind bei der Leistungserbringung nicht an einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Zeit gebunden.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der vereinbarten Tätigkeit nicht die Erzielung eines rechtlichen, wirtschaftlichen oder anderen Erfolgs geschuldet wird. Auf § 8 wird verwiesen.
(3) Der Auftragnehmer erfüllt die vertraglichen Verpflichtungen nach bestem Wissen und Gewissen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Auftragnehmer nicht um einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Datenschutzbeauftragter oder ähnlichen Berufsträger handelt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) berechtigt ist, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Rechtsberatungen vorzunehmen.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, qualifizierten Mitarbeitern Untervollmachten auszustellen und diese mit dem Auftrag zu betrauen. Der Auftragnehmer wird seiner Kontrollpflicht nachkommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Sachbearbeitung zu übernehmen oder fachkundige Dritte, insbesondere Rechtsanwälte, mit der Bearbeitung zu beauftragen. Sofern hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, wird der Auftragnehmer den Kunden vorab informieren.
(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer die vertragsgegenständlichen Sachverhalte nur nach deutschem Recht prüft und bearbeitet. Berührt die Angelegenheit ausländisches Recht, weist der Auftragnehmer den Kunden hierauf hin.
(6) Die Korrespondenz zwischen den Parteien erfolgt auf Deutsch. Der Auftragnehmer führt die Korrespondenz mit Dritten ebenfalls nur auf Deutsch. Dritte können z.B. Anspruchsgegner, Ansprechpartner oder sonstige beteiligte Personen sein. Eine Leistungserbringung in anderen Sprachen bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
(7) Korrespondenzen und Besprechungstermine mit Dritten wird der Auftragnehmer nur in Absprache mit dem Kunden vornehmen, sofern dies möglich und zumutbar ist.
(8) Der Auftragnehmer wird den Kunden über den Inhalt Besprechungstermine, Korrespondenzen oder Ähnliches mit Dritten nach deren Beendigung zeitnah informieren.
(9) Der Auftragnehmer nimmt keine gerichtliche Vertretung wahr, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(10) Der Auftragnehmer wird den Kunden darauf hinweisen, sofern und sobald die Beauftragung eines Rechtsanwaltes notwendig ist. Der Auftragnehmer kann dem Kunden fachkundige Rechtsanwaltskanzleien empfehlen. Der Kunde beauftragt in diesem Fall, anders als im Rahmen des § 3 Abs. 4, die Kanzlei selbst. Auf § 8 wird verwiesen. Sofern vereinbart, kann der Auftragnehmer die Korrespondenzen mit der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei für den Kunden vornehmen und Besprechungstermine wahrnehmen.
(11) Der Auftragnehmer ist berechtigt, etwaige Korrespondenz mit Dritten ohne vorherige Freigabe durch den Kunden zu tätigen, sofern im Falle der noch erforderlichen Freigabe ein Schaden bei dem Kunden eintreten kann und sofern nichts anderes vereinbart ist.
(12) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass etwaige Leistungszeiten unverbindlich sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Auf § 9 wird verwiesen.

§ 4 Beauftragung Dritter
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen auf Dritte auf eigene Kosten zu übertragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer überwacht und kontrolliert die Ausführungen eines von ihm beauftragten Dritten.
(2) Durch die Einbeziehung eines Dritten entsteht zu keinem Zeitpunkt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Kunden.

§5 Preise; Zahlungsbedingungen; Aufrechnungsverbot
(1) Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Nettopreise, zzgl. Mehrwertsteuer und anderer Preisbestandteile.
(2) Der Auftragnehmer weist den Kunden vor dem Erstberatungsgespräch auf die hierfür fällige Gebühr hin.
(3) Die Parteien können ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar vereinbaren. Neben dem Honorar kann der Auftragnehmer einen Zahlungsanspruch auf Zahlung der angefallenen Auslagen gegen den Kunden geltend machen. Der Auftragnehmer wird den Kunden vor Entstehung der Kosten auf diese hinweisen, sofern sie nicht bereits vereinbart wurden.
(4) Der Auftragnehmer stellt dem Kunden eine Rechnung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist diese binnen 14 Tagen nach Zustellung zahlbar und fällig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde die Rechnung in elektronischer Form. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Form einverstanden.
(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer erst mit der Leistungserbringung beginnt, wenn die Vorauszahlung gezahlt wurde.
(6) Bei Vertragsabschluss können die Parteien vereinbaren, dass der Auftragnehmer je nach Leistungsfortschritt berechtigt ist, bei dessen Erreichen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Werden diese Abschlagszahlungen nicht ausgeglichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist.
(7) Nimmt der Kunde ihm obliegenden Handlungen nicht rechtzeitig vor, insbesondere im Hinblick auf die Übermittlung notwendigen Unterlagen, Daten, Auskünfte oder Informationen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zusatzaufwand, der notwendig ist, um etwaige Termine trotz der verzögerten oder unterbliebenen Mitwirkung des Kunden einzuhalten, gesondert in Rechnung zu stellen.
(8) Kann die vollständige Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung, insbesondere durch vorzeitige Beendigung des Vertrages, nicht erbracht werden, besteht der Honoraranspruch nur hinsichtlich des bereits erbrachten Teils.
(9) Mehrere Kunden eines Vertrages haften gesamtschuldnerisch.
(10) Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Mitwirkungspflichten durch ihn notwendig sein können. Der Kunde wird durch den Auftragnehmer auf die jeweils notwendigen Mitwirkungspflichten hingewiesen.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Mitwirkungspflichten, Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers auslösen können. Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Mitwirkungspflichten die Leistungserbringung behindern oder unmöglich machen. Auf § 8 wird verwiesen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Sollte sich nach Vertragsschluss der Sachverhalt ändern oder erweitern, hat der Kunde den Auftragnehmer hierüber unverzüglich zu informieren Der Kunde hat dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen und Daten zumindest in Textform rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde versichert, die ihm obliegenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und gesetzliche Verschwiegenheitsverpflichtungen einzuhalten. Einer Aufforderung der Mitwirkungspflichten nach diesem Absatz 3 bedarf es nicht. Der Auftragnehmer prüft die Unterlagen nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Auf § 8 wird verwiesen.
(4) Der Kunde wird die Schriftsätze, die ihm zur Freigabe gegeben werden, sorgfältig prüfen, insbesondere ob die Sachverhaltsschilderungen zutreffend sind. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, die Schriftsätze ohne Freigabe an Dritte zu versenden, sofern ein Zuwarten auf die Freigabe des Kunden ein Fristversäumnis zur Folge hätte und dem Kunden hierdurch ein Schaden entstehen würde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Der Kunde hat den Auftragnehmer über die Änderungen von Adress- und Kontaktdaten, Abwesenheit sowie über eine etwaige Bestellung oder Änderung eines gesetzlichen Vertreters oder Betreuers unverzüglich zu informieren.
(6) Der Kunde hat dem Auftragnehmer einen oder mehrere Ansprechpartner zu nennen.

§ 7 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeit und Fehler der erbrachten Leistung zu berichtigen. Die Berichtigung hat kostenlos zu erfolgen, sofern der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter oder die beauftragten Dritten die Unrichtigkeit zu vertreten haben. Der Kunde hat den Auftragnehmer unverzüglich über die Unrichtigkeit in Kenntnis zu setzen.
(2) Eine zusätzliche Garantie durch den Auftragnehmer ist nicht möglich.

§ 8 Haftungsausschluss
(1) Kann der Auftragnehmer einen voraussichtlichen Leistungstermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Aufruhr, Pandemie, Epidemien oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung nicht einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
(2) Soweit ein Schaden des Kunden leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Der Auftragnehmer haftet im Falle eines nachweislichen Verzugsschadens maximal in Höhe von 5% des vereinbarten Preises (Obergrenze), sofern der Verzugsschaden durch den Auftragnehmer leicht fahrlässig verursacht wurde. Hat der der Kunde einen geringeren Verzugsschaden erlitten, kann er nur diesen gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die während des Verzuges durch Zufall eintretende Unmöglichkeit, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
(5) Die Haftung des Auftragnehmers wird für den Fall der einfachen Fahrlässigkeit in jedem einzelnen Schadensfalle auf einen Höchstbetrag von € 250.000,00 (in Worten: Euro zweihundertfünfzigtausend) beschränkt. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass er bei höheren Haftungsrisiken die Möglichkeit hat, durch den Auftragnehmer eine gesonderte Haftpflichtversicherung gegen Erstattung der Versicherungsprämie abschließen zu lassen. Der Betrag von € 250.000,00 stellt den Höchstbetrag von dem Auftragnehmer in jedem einzelnen Schadensfalle obliegende Leistung dar, und zwar mit der Maßgabe, dass nur eine einmalige Leistung der Summe in Betracht kommt,
a. und zwar hinsichtlich mehrerer entschädigungspflichtigen Personen, auf welche sich diese Haftungsbeschränkung erstreckt,
b. bezüglich eines aus mehreren Verstößen stammenden einheitlichen Schadens und
c. bezüglich sämtlicher Pflichtverletzungen bei der Erledigung eines einheitlichen Auftrages, mögen diese auf dem Verschulden eines Organs, eines Mitarbeiters oder einer von dem Auftragnehmer herangezogenen Hilfsperson beruhen.
Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einem oder mehreren Pflichtverstößen bei Erledigung eines einheitlichen Auftrags ergeben können. Bei mehreren einzelnen Schadensfällen im Sinne dieser Ziffer ist die Haftungssumme auf € 500.000 begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Auf § 11 wird hingewiesen.
(6) Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, soweit diese Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, sowie bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Der Auftragnehmer und der Kunde sind sich darüber einig, dass mit der Vereinbarung keine Rechte Dritter begründet werden, sofern dies nicht ausdrücklich vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Rein vorsorglich wird vereinbart, dass die Haftungsbeschränkungen auch gelten, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Kunden begründet sein soll.
(8) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer weder einen wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erfolg schuldet. Eine dahingehende Haftung ist ausgeschlossen.
(9) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung von Mitwirkungspflichten notwendig sein kann, vgl. § 6. Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig und konnte der Auftragnehmer seine Leistungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erbringen, haftet der Auftragnehmer nicht.
(10) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er im Rahmen der Mitwirkungspflichten nicht gegen datenschutzrechtliche oder gesetzliche Verschwiegenheitspflichten verstößt. Im Falle eines Verstoßes durch den Kunden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(11) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Empfehlung von Kanzleien im Falle des § 3 Abs. 10 oder anderen fachkundigen Dritten nur um einen Tipp handelt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Leistungen von Dritten, sofern diese nicht als Erfüllungsgehilfen tätig werden.
(12) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für Schäden, die durch die Nutzung elektronischer Medien entstanden sind, keine Haftung übernommen wird. Auf § 10 wird verwiesen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, wann vom Kunden abgesandte E-Mails übermittelt werden, da dies vom jeweiligen Provider abhängig ist. Dasselbe gilt auch für die von dem Auftragnehmer abgesandten E-Mails. Bei eiligen Angelegenheiten und Fristsachen kann der Auftragnehmer daher keine Haftung dafür übernehmen, dass die Übermittlung zeitgerecht erfolgt und Fristen nicht versäumt werden, sofern er das Fristversäumnis nicht zu verschulden hat.
(13) Die vorstehend genannten Bestimmungen gelten entsprechend für die Beauftragung dritter Personen im Namen und im Interesse des Kunden; die entsprechende Geltung bezieht sich auch auf Pflichtverstöße dieser beauftragten dritten Person. Die Beschränkung gilt sowohl für die Auswahl als auch für die Überwachung und Zusammenarbeit mit diesen Personen im Rahmen des Auftragsverhältnisses.
(14) Eine Erweiterung des Auftragsverhältnisses wird auch von den Bestimmungen dieser Haftungsbeschränkungsvereinbarung erfasst.

§ 9 Beendigung, Vorzeitige Beendigung des Vertrages
(1) Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die entsprechend der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungstätigkeiten erbracht und/oder das Leistungsziel erreicht wurden.
(2) Die Parteien sind berechtigt, diesen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen. Der Aufragnehmer ist berechtigt, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen abzurechnen. Im Falle eines Pauschalhonorars ist dieses im Falle einer vorzeitigen Beendigung verhältnismäßig zu kürzen.
(3) Ist der Kunde Verbraucher und steht diesem ein Widerrufsrecht zu, kann er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne die Angabe von Gründen widerrufen. Auf die Widerrufsbelehrung im Anhang wird verwiesen.

§ 10 Telekommunikation
(1) Der Kunde erklärt sich bereit, die Kommunikation mittels unverschlüsselter E-Mails, Videokonferenzprogrammen und telefonisch mit dem Auftragnehmer vorzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Geheimhaltung durch die Nutzung elektronischer Medien nicht gesichert ist. Auf § 8 wird verwiesen.
(2) Soweit der Kunde einen Telefaxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer ohne Einschränkung über dieses Telefax auftragsbezogene Informationen zusendet. Der Kunde erklärt, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Telefaxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig innerhalb der üblichen Geschäftszeiten überprüft. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft oder Telefaxsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
(3) Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass in eiligen Angelegenheiten und Fristsachen eine direkte Kontaktaufnahme mittels Telefons erfolgen muss, um sich zu vergewissern, dass die Fristsache noch an diesem Tag bearbeitet werden kann. Fristen, welche in weniger als 3 Tagen ab Zugang der Nachrichten auslaufen, können nur gewahrt werden, wenn dies vor Fristablauf gegenüber dem Kunden in Textform bestätigt wurde.
(4) E-Mail- und Telefaxsendungen, die außerhalb der Bürostunden des Auftragnehmers eingehen, gelten erst am folgenden Arbeitstag als zugegangen. Bürozeiten sind Dienstag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

§ 11 Versicherung
(1) Der Auftragnehmer verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 250.000 EUR. Eine Versicherungsbestätigung kann im Bedarfsfall vorgelegt werden.

§ 12 geistiges Eigentum/Urheberrecht
(1) Die Urheberrechte an den von dem Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten erbrachten manifestierten Leistungen wie z.B. Schriftsätzen, Gutachten, Analysen, Verträgen, Entwürfen etc. verbleiben bei dem Auftragnehmer und dürfen von dem Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nur nach Absprache und nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks verwendet werden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe durch den Kunden ist nicht gestattet. Es obliegt dem Kunden dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgemäße Verwendung erfolgt. Vorstehendes gilt auch nach Zahlung des Honorars.
(2) Es ist dem Kunden ferner nicht gestattet, die o.g. Leistungen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Eine Nutzung zu Werbe- und Wettbewerbszwecken wird ausdrücklich untersagt. Ebenso dürfen berufliche Äußerungen des Auftragnehmers, seinen Mitarbeitern oder der beauftragten Dritten ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht zu Wettbewerbszwecken verwendet werden.
(3) Dem Kunden ist es untersagt, die von dem Auftragnehmer, seiner Mitarbeiter und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen und Auskünfte an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu überlassen. Dies gilt nicht
a) gegenüber zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen, soweit diese die Arbeitsergebnisse ausschließlich dazu verwenden, den Kunden in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers zu beraten;
b) soweit der Kunde aufgrund eines Gesetzes oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist;
c) gegenüber anderen Personen oder Unternehmen, wenn der Auftragnehmer der Offenlegung zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Der Auftragnehmer kann die Zustimmung insbesondere davon abhängig machen, dass der potenzielle Empfänger den Auftragnehmer vor der Offenlegung schriftlich von jeglicher Verantwortung freistellt.
Auch wenn der Kunde nach vorstehenden Bestimmungen zur Offenlegung berechtigt ist, ist er nicht befugt, die Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers zu ändern, ergänzen, verkürzen oder in sonstiger Weise zu modifizieren.
(4) Ein Verstoß gegen Abs.3 kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Der Schadensersatzanspruch ist der Ausgleich in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen entstanden Schadens.

§ 13 Geheimhaltung
(1) Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und die von ihm beauftragten Dritten, Gehilfen und Stellvertreter verpflichten sich zur Verschwiegenheit über die zu ihrer Kenntnis gelangten Angelegenheiten des Kunden. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Geschäftskunden, Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeiten des Kunden.
(2) Weiter wird Stillschweigen über die vorgenommenen Leistungen beim Kunden gewahrt und über die Gründe der Beauftragung.
(3) Der Auftragnehmer ist gegenüber den von ihm in Anspruch genommenen Gehilfen und Dritten sowie ihren Stellvertretern zum Zwecke der Vertragserfüllung von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt unbegrenzt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung zu verarbeiten. Der Kunde verpflichtet sich, sich die erforderlichen Zustimmungen und Maßnahmen im Sinne des Datenschutzgesetzes und der DS-GVO für die Leistungen des Auftragnehmers zu besorgen.

§ 14 Loyalität
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Auftragnehmers und der beauftragten Dritten nicht zu gefährden.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich es zu unterlassen, Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter des Vertragspartners abzuwerben, einzustellen oder andersartig zu beschäftigen. Die Pflicht gilt für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages.

§ 15 Salvatorische Klausel
(1) Auf Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder individuelle Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dresden. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist.

Dresden, 28. August 2023

Anhang: Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Ist der Kunde ein Verbraucher gem. § 13 BGB oder eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu, wenn die Auftragserteilung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder ausschließlich über Fernabsatz erfolgt.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen hinsichtlich der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Des Weiteren gilt das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde; wenn die Waren nach Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. Ansonsten gilt:

Widerrufsbelehrung

Sofern Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kontaktdaten siehe unten) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Postversandt oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierfür können Sie das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.

Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung der Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der o.g. Frist absenden.

Der Widerruf richtet sich an:

Im Fall eines schriftlichen Widerrufs:
Jens Wilsdorf UG
(haftungsbeschränkt)
Löbtauer Straße 52
01159 Dresden
Im Fall eines Widerrufs per E-Mail: mail@jenswilsdorf.de
Im Fall eines Widerrufs per Telefon: +49 162 2830559

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Widerrufsformular

Wenn der bereits geschlossene Vertrag widerrufen werden soll, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.

Jens Wilsdorf UG
(haftungsbeschränkt)
Löbtauer Straße 52
01159 Dresden

Hiermit widerrufe(n) ich/wir dem von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Bestellung:

bestellt am

Vor- und Zuname
Anschrift
Telefonnummer

Ort, Datum
Unterschrift